Datenschutzerklärung

AGB der ASGK Glasfaserlegung GmbH


 

1. GELTUNGSBEREICH 

1.1. ASGK Glasfaserverlegung GmbH, Berlinerstr. 57, 76829 Landau in der Pfalz erbringt ihre vertragsgegenständlichen Leistungen auf Basis der nach-Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) und – soweit es sich um Telekommunikationsdienste handelt – nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und – soweit es sich um Telemediendienste handelt – nach den Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) (das Vertragsverhältnis mit dem Kunden nachfolgend auch als „Dienstvertrag“ bezeichnet). 

1.2. Als Kunde von Privatkundenprodukten kommen ausschließlich volljährige Personen in Betracht, die Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerlichen Gesetzbuchs (nachfolgend: „BGB“) sind. 

2. VERTRAGSINHALTE UND RANGFOLGE 

2.1. ASGK Glasfaserverlegung GmbH bietet dem Kunden Telefonie-, Internet- und TV-/Rundfunkprodukte an („Produkt“). Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich in absteigender Reihenfolge aus Auftragsbestätigung, Auftrag, Datenschutzhinweise, Leistungsbeschreibung, Produktinformationsblatt sowie diesen AGB (nachfolgend zusammen als „AGB“ bezeichnet). 

2.2. ASGK Glasfaserverlegung GmbH überlässt dem Kunden im Rahmen der technischen, rechtlichen und betrieblichen Möglichkeiten das beauftragte Produkt. Vertragsgegenstand ist nicht die technische Realisierung des glasfaserbasierten Teilnehmeranschlusses. Der Vertrag steht daher unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Gebäude an ein Glasfasernetz angeschlossen wird. Voraussetzung dafür ist, dass ein Netzbetreiber, sich für den Ausbau des eigenen Glasfasernetzes im Anschlussgebiet des Kunden entscheidet und der Kunde dem Netzbetreiber die Nutzung seines Grundstückes und/oder Gebäudes zur Errichtung des Hausanschlusses, („Übergabepunkt“), dessen Anschluss an das Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers sowie den Anschluss des Hausanschlusses an das Hausverteilernetz („Hausverkabelung“) gestattet und etwaig vereinbarte Anschlusskosten zahlt. Der Netzbetreiber stellt dazu an einer technisch ge eigneten Stelle, die er bestimmen kann, auf dem Grundstück den Hausanschluss bereit, der den Abschluss des Telekommunikationsnetzes sowie, wenn das angeschlossene Gebäude über mehrere Wohneinheiten verfügt, die Schnittstelle zur Hausverkabelung darstellt. Der Netzbetreiber überlässt dem Kunden den Übergabepunkt und, soweit von ihm realisiert, die Hausverkabelung zur Nutzung („Teilnehmeranschluss“). Der Hausanschluss und, soweit vom Netzbetreiber realisiert, die Hausverkabelung gehen nicht in das Eigentum des Kunden über. Weder der Kunde noch die ASGK Glasfaserverlegung GmbH haben gegenüber dem Netzbetreiber einen Anspruch auf Ausbau des Netzes und Anschluss des Gebäudes des Kunden an das Glasfasernetz. Endet die Gestattung hinsichtlich des Hausanschlusses oder verliert der Netzbetreiber das Recht zur Versorgung des betreffenden Grundstücks, steht ASGK Glasfaserverlegung GmbH gegenüber dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht in Bezug auf alle etwaigen Einzelverträge bezogen auf die vertragsgegenständlichen Glasfaserprodukte zu. 

2.3. Bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung ist ASGK Glasfaserverlegung GmbH in der Wahl der technischen Mittel frei, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Technologie, soweit keine berechtigen Interessen des Kunden entgegenstehen. 

2.4. ASGK Glasfaserverlegung GmbH ist berechtigt, sich zur Erbringung der eigenen Leistung ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. 

2.5. Die in diesen AGB und den sonstigen Vertragsdokumenten enthaltenen Angaben beinhalten nur dann eine über die gesetzliche oder vereinbarte Gewährleistung hinausgehende Garantieübernahme, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von ASGK Glasfaserverlegung GmbH erklärt ist. 

3. VERTRAGSSCHLUSS 

3.1. Der Kunde gibt durch Übersendung des Formulars per Post, E-Mail oder online ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Kunde ist gemäß § 147 Abs. 2 BGB solange an sein Angebot gebunden, bis er den Eingang der Antwort von ASGK Glasfaserverlegung GmbH unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. 

3.2. Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung durch ASGK Glasfaserverlegung GmbH in Textform (Annahme) zustande. 

3.3. Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat er seinen Auftrag unter Nutzung sog. Fernkommunikationsmittel (z.B. Online-Web-Formular, E-Mail) übermittelt oder wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht zu, vgl. hierzu die Widerrufsbelehrung gemäß Ziffer 23. dieser AGB. 

4. GESTATTUNG 

4.1. Mit der Abgabe des Angebots gemäß Ziffer 3.1. gestattet der Kunde dem Netzbetreiber des Teilnehmeranschlusses, dass auf seinem Grundstück entsprechend § 76 TKG sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden entsprechend § 77 k TKG alle Vorrichtungen angebracht und Leitungen oder Kabelanlagen verlegt werden, die erforderlich sind, um Zugänge zum öffentlichen Telekommunikationsnetz einzurichten, zu prüfen, zu betreiben und instand zu halten. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die (Mit-)Nutzung bereits vorhandener Leerrohrkapazitäten oder Versorgungsschächte sowie vorinstallierter Haus-Verkabelungen und auf deren Aufrüstung und Erweiterung und auf die Verlegung eigener (neuer) Haus-Verkabelungen bis zum jeweiligen Teilnehmer inkl. Zugangs- und Verteilerpunkte, alles nachfolgend als „Teilnehmeranschluss“ bezeichnet. Die Nutzbarkeit des Grundstücks einschließlich der Gebäude darf durch die Gestattung nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. 

4.2. Der Netzbetreiber ist berechtigt, Ausbau- sowie Instandhaltungsarbeiten und Änderung des Teilnehmernetzes durch Dritte, in der Regel einen eigenständigen Generalunternehmer, durchführen zu lassen. Der Dritte wird das Nutzungsrecht des Netzbetreibers ausüben. Der Netzbetreiber wird den Generalunternehmer mit Sorgfalt auswählen und auf die notwendige fachliche Qualifikation achten. 

4.3. Ist der Kunde Miteigentümer des Grundstückes, so muss er zusätzlich die Erlaubnis der anderen Eigentümer einholen (ggf. durch einen entsprechenden Beschluss der Eigentümerversammlung). 

4.4. Ist der Kunde Mieter, so muss er zusätzlich die Erlaubnis des Eigentümers einholen, der ggf. einen entsprechenden Beschluss der Eigentümerversammlung einholen muss. 

4.5. Der Kunde wird im Falle eines Wechsels des Grundstückseigentümers oder sonstigen dinglich Berechtigten während der Laufzeit des Vertrags eine entsprechende Gestattung des neuen Eigentümers oder sonstigen dinglich Berechtigten unverzüglich beibringen oder geeignete Vorkehrungen dafür treffen, dass die gegenüber dem Netzbetreiber) gegebene Gestattung auch den neuen Eigentümer oder sonstige dinglich Berechtigte rechtlich bindet. 

4.6. Details können in einem gesonderten Gestattungsvertrag vereinbart werden. 

4.7 ASGK Glasfaserverlegung GmbH sichert zu, dass sie zur Entgegennahme der Gestattungserklärung zugunsten des Netzbetreibers berechtigt ist. 

5. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN 

Der Kunde verpflichtet sich, ASGK Glasfaserverlegung GmbH und den Netzbetreiber so zu unterstützen, dass sie ihre Leistungen vertragsgemäß erbringen können. Insbesondere gelten nachfolgende Pflichten: 

5.1. Einholung von Genehmigungen Der Kunde verpflichtet sich, alle in seinem Verantwortungsbereich liegenden Genehmigungen so rechtzeitig einzuholen, dass Planung und Erstellung des Teilnehmeranschlusses termingerecht er folgen kann. Dies gilt insbesondere für die Gestattungen gemäß Ziffer 4. sowie der Bereitstellung des Nutzungsvertrages nach § 45a TKG. 

5.2. Gewährung von Zutritt 

5.3. Bereitstellung notwendiger Leistungen Der Kunde stellt ASGK Glasfaserverlegung GmbH und dem Netzbetreiber oder der von ihnen beauftragten Dritten die für Installation und Betrieb des Teilnehmeranschlusses erforderlichen Informationen, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Aufstellungsräume sowie Elektrizität und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese während der Vertragslaufzeit im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand.

5.4. Meldung von Leistungsstörungen Der Kunde wird erkennbare Leistungsstörungen unverzüglich an ASGK Glasfaserverlegung GmbH melden. 

5.5. Sicherheit Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Einrichtungen vor unbefugten Eingriffen zu schützen und selbst keinerlei Eingriffe vorzunehmen. Bei erkennbaren Schäden oder Mängeln an den technischen Einrichtungen wird der Kunde ASGK Glasfaserverlegung GmbH unverzüglich unterrichten und gemäß Ziffer 5.2. Zutritt gewähren. Der Kunde verpflichtet sich, persönliche Zugangsdaten geheim zu halten. Er hat sie insbesondere zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben. 

5.6. Unterlassen von Missbrauch Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche und rechtswidrige Nutzung der Leistungen von ASGK Glasfaserverlegung GmbH zu unterlassen. Missbräuchlich sind insbesondere folgende Verhaltensweisen des Kunden:– Überlastung der Netzkapazität des Teilnehmernetzes sowie Beeinträchtigung von ASGK Glasfaserverlegung GmbH, anderen Anbietern oder sonstiger Dritten durch schädigende Nutzung einzelner Funktionalitäten oder Vornahme schädigender Einstellungen,– Verletzung von Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstiger gewerblicher und geistiger Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter oder des Wettbewerbsrechts sowie des Datenschutzrechts,– Tätigen von belästigenden oder bedrohenden Anrufen,– Angebot von rechts- oder sittenwidrigen Inhalte und/oder Informationen. 

5.7. Eigenverantwortung Der Kunde ist gegenüber ASGK Glasfaserverlegung GmbH und Dritten selbst verantwortlich:– für Inhalte (und insbesondere für deren Rechtmäßigkeit), die von ihm oder über seine Kennung im Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden,– für Datenbeschädigung, Übermittlungsfehler oder sonstigen Störungen, er wird mindestens täglich seine Daten vor Datenverlusten schützen,– für Eingabefehler,– für die Einrichtung und Sperre bestimmter Leistungsmerkmale. 

5.8. Kommunikation Die Kommunikation zwischen ASGK Glasfaserverlegung GmbH und dem Kunden erfolgt vorzugsweise per E-Mail, und zwar entweder an die von ASGK Glasfaserverlegung GmbH zur Verfügung gestellte E-Mailadresse oder an eine andere von dem Kunden angegebene E-Mailadresse. ASGK Glasfaserverlegung GmbH stellt dem Kunden spätestens mit der Auftragsbestätigung den Login zu einem persönlichen elektronischen Postfach in ihrem Kundenportal bereit, welches nur für den Kunden einsehbar ist („Kundenportal“). Der Login erfolgt über die Webseite der ASGK Glasfaserverlegung GmbH. ASGK Glasfaserverlegung GmbH ist berechtigt, dem Kunden alle den Vertrag betreffenden Mitteilungen, Erklärungen und Informationen wie z.B. Auftragsbestätigungen, Vertragsformulare, Rechnungen und Kündigungen über das Kundenportal bereitzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig seine E-Mail-Accounts sowie das Kundenportal nach Posteingängen zu kontrollieren. ASGK Glasfaserverlegung GmbH geht davon aus, dass die Kontrolle täglich erfolgt. 

5.9. Informationspflichten Der Kunde ist verpflichtet, im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner E-Mail-Adresse, seiner Bankverbindung sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) ASGK Glasfaserverlegung GmbH unverzüglich bekanntzugeben. 

5.10. Nutzung durch Dritte Der Kunde darf die Privatkundendienste der ASGK Glasfaserverlegung GmbH nicht zu kommerziellen, freiberuflichen oder ge werblichen Zwecken nutzen und Dritten nicht zur ständigen Alleinnutzung oder zum gewerblichen Gebrauch überlassen. 

5.11. Verantwortung für Dritte Der Kunde hat sicherzustellen und steht dafür ein, dass sämtliche der in dieser Ziffer aufgeführten Verpflichtungen auch von Dritten eingehalten werden, die die vertragsgegenständlichen Leistungen über seine Kennung in Anspruch nehmen. 

5.12. Mitwirkungspflicht bei Vertragsbeendigung Unverzüglich nach Beendigung dieses Vertrags wird der Kunde ASGK Glasfaserverlegung GmbH den Zugang zu den technischen Einrichtungen zum Zwecke ihres Ausbaus und ihrer Deinstallation gewähren, soweit dies für ihn zumutbar ist. Die beim Kunden installierten Einrichtungen sind nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf Aufforderung durch ASGK Glasfaserverlegung GmbH unverzüglich auf Kosten des Kunden bei ASGK Glasfaserverlegung GmbH abzugeben oder zurückzusenden. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Rückgabe der Einrichtungen. 

5.13. Rechtsfolgen bei Verstoß Im Fall der missbräuchlichen Nutzung und/oder rechtswidrigen Handlung sowie bei Vorliegen begründeter Verdachtsmomente für eine schuldhafte Pflichtverletzung, insbesondere bei schuldhaftem Verstoß gegen die Ziffer 5.6., 5.10., 5.11. ist ASGK Glasfaserverlegung GmbH nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, die jeweilige Leistung bzw. Funktionalität von der die Verletzung ausgeht, zu sperren, entsprechende Inhalte zu löschen und die zuständigen Behörden zu unterrichten. Über eine derartige Maßnahme wird der Kunde von ASGK Glasfaserverlegung GmbH unverzüglich unterrichtet. Der Kunde bleibt trotz der Sperrung zur Zahlung der monatlichen Vergütung verpflichtet. Kommt der Kunde der Erfüllung seiner Pflichten und Obliegenheiten nach Ziffer 5.1., 5.2., 5.3., 5.5., 5.6., 5.10., 5.11. und 5.12. nicht nach, ist ASGK Glasfaserverlegung GmbH berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe des § 314 BGB fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Der Kunde stellt ASGK Glasfaserverlegung GmbH von allen begründeten Ansprüchen frei, die von Dritten aus der schuldhaften Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 5.1., 5.2., 5.3., 5.5., 5.6., 5.7., 5.10., 5.12. gegen ASGK Glasfaserverlegung GmbH erhoben werden. 

6. LEISTUNGSTERMINE UND FRISTEN 

Leistungstermine und -fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbindlich, wenn ASGK Glasfaserverlegung GmbH diese ausdrücklich in Textform bestätigt hat und der Kunde rechtzeitig alle Mitwirkungspflichten erbracht hat, so dass ASGK Glasfaserverlegung GmbH die betroffene Leistung zum angegebenen Termin erbringen kann. 

7. ENTGELTE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

7.1. Die Entgelte werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. 

7.2. Die nutzungsunabhängige monatliche Grundgebühr ist beginnend mit dem Tage der Freischal tung für den Rest des Kalendermonats und danach kalendermonatlich im Voraus zu zahlen. 

7.3. Alle sonstigen Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden in der Regel monatlich für den Vormonat in Rechnung gestellt. Die hierfür zu entrichtenden Entgelte ergeben sich aus der aktuellen Preisliste. Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass Mitarbeiter von ASGK Glasfaserverlegung GmbH oder dem Netzbetreiber oder von ihnen beauftragte Dritte Zugang zum Grundstück und zu den darauf befindlichen Gebäuden haben, um Prüfungs-, Installations-, Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Teilnehmeranschluss oder an technischen Einrichtungen von ASGK Glasfaserverlegung GmbH (z.B. Modem) oder dem Netzbetreiber durchzuführen. Eine Durchführung durch den Kunden ist untersagt. Der Kunde wirkt an der Terminkoordinierung mit und wird vereinbarte Termine einhalten. 

7.4. Sämtliche Forderungen werden nach Ablauf von frühestens fünf (5) Werktagen nach Zugang der Rechnung bei erteilter Einzugsermächtigung auf SEPA-Basis vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Die Ankündigung des Einzugs (Prenotifikation) erfolgt mit der Rechnungsstellung, d.h. fünf (5) Werktage vor der Geltendmachung der Lastschrift. Der Kunde hat für eine entsprechende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto Sorge zu tragen. 

7.5. Sofern der Kunde weitere Dienstleistungen von ASGK Glasfaserverlegung GmbH beauftragt hat, ist ASGK Glasfaserverlegung GmbH berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für die Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat. 

8. BEANSTANDUNGEN 

Der Kunde kann eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform beanstanden. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als genehmigt. ASGK Glasfaserverlegung GmbH wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen, rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. 

9. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG UND ABTRETUNG 

Der Kunde darf gegen Forderungen von ASGK Glasfaserverlegung GmbH nur aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und sich aus diesem Vertrag ergibt. Diese Beschränkung gilt nicht für Forderungen, die aus dem Rückabwicklungsverhältnis gem. §§ 355 Abs. 3 Satz 1, 357a BGB erwachsen. Die Abtretung von Ansprüchen gegen ASGK Glasfaserverlegung GmbH ist nur nach schriftlicher Zustimmung zulässig. 

10. VERZUG UND SICHERHEITSLEISTUNG 

10.1. Mit Ablauf der in Ziff. 7.4. genannten Frist beendet sich der Kunde im Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. 

10.2. Beendet sich der Kunde im Zahlungsverzug ist ASGK Glasfaserverlegung GmbH berechtigt, Verzugszinsen in jeweils gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 

10.3. ASGK Glasfaserverlegung GmbH ist berechtigt, vom Kunden eine Sicherheit zu verlangen, wenn er mit einer Zahlung in Höhe von mehr als 75 EUR in Verzug ist. Nimmt ASGK Glasfaserverlegung GmbH die Sicherheit in Anspruch, ist der Kunde verpflichtet, sie unverzüglich auf die ursprüngliche Höhe aufzufüllen, wenn der Vertrag fortgesetzt wird. Alternativ ist ASGK Glasfaserverlegung GmbH berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. 

10.4. Im Übrigen kommt eine Sperre nach Ziffer 11. dieser AGB in Betracht. 

11. SPERRE 

11.1. ASGK Glasfaserverlegung GmbH darf öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste nach Maßgabe von § 45 k TKG ganz oder teilweise sperren. Notrufverbindungen nach § 108 Abs. 1 TKG bleiben möglich. 

11.2. Im Übrigen ist ASGK Glasfaserverlegung GmbH berechtigt, den Anschluss des Kunden zu sperren, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht. 

11.3. Der Kunde bleibt auch im Fall der Sperrung zur Zahlung der monatlichen nutzungsunabhängigen Grundgebühr gemäß Vereinbarung verpflichtet. 

12. PREISANPASSUNGEN 

12.1. ASGK Glasfaserverlegung GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preisanpassung kommt insbesondere bei folgenden Änderungen in Betracht:– Kostenänderung für die Dienste anderer Anbieter, zu denen ASGK Glasfaserverlegung GmbH dem Kunden vertragsgemäß Zugang gewährt,– Kostenänderungen für besondere Netzzugänge, Netzbetrieb und für Zusammenschaltungen,– Gebühren/ Kosten aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, wie z.B. der Bundesnetzagentur. 

12.2. Änderungen dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereiche erfolgt. Führen die Änderungen zu entsprechenden Preissenkungen so sind nach gleichem Maßstab Preisermäßigungen durchzuführen. 

12.3. ASGK Glasfaserverlegung GmbH wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preis wirksam werden wie Kostenerhöhungen. 12.4. Übersteigt eine Preiserhöhung innerhalb eines Kalenderjahres – einzeln oder gesamt – 5% des zuletzt vom Kunden gezahlten Entgeltes für die entsprechende Leistung, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Preiserhöhungsverlangens ausgeübt werden. 

12.5. ASGK Glasfaserverlegung GmbH wird den Kunden über eine Preisanpassung mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten informieren. 

12.6. Unabhängig von den Regelungen gemäß Ziffer 12.1. bis 12.5. wird ASGK Glasfaserverlegung GmbH für den Fall der Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer die Preise zum Zeitpunkt der Änderung entsprechend anpassen. Die Ziffern 12.1 bis 12.5 finden keine Anwendung. 

13. ÄNDERUNG DER AGB 

13.1. Änderungen dieser AGB können durch Angebot von ASGK Glasfaserverlegung GmbH und Annahme des Kunden vereinbart werden. Das Angebot von ASGK Glasfaserverlegung GmbH erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen widerspricht, gelten die Änderungen als angenommen, sofern der Kunde auf diese Rechtsfolge im Angebot hingewiesen wurde. Widerspricht der Kunde fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. 

13.2. Änderungen der AGB zugunsten des Kunden werden durch einseitige Mitteilung der ASGK Glasfaserverlegung GmbH gegenüber dem Kunden wirksam. 

14. HÖHERE GEWALT UND SONSTIGE LEISTUNGSEINSCHRÄNKUNGEN 

14.1. In Fällen höherer Gewalt ist ASGK Glasfaserverlegung GmbH von ihren Leistungspflichten befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, innere Unruhe, Unwetter, Stromausfälle, Streik, und Aussperrungen,insbesondere auch bei in Zulieferbetrieben. ASGK Glasfaserverlegung GmbH beseitigt Leistungsstörungen unverzüglich im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Der Kunde ist soweit und solange von seinen Gegenleistungspflichten befreit, wie ASGK Glasfaserverlegung GmbH auf Grund von Höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert ist. 

14.2. ASGK Glasfaserverlegung GmbH ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder zu sperren, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren, -würmern, -trojanern, Hack- oder DoS-Attacken o. Ä. oder zur Durchführung betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. ASGK Glasfaserverlegung GmbH wird den Kunden im Falle einer Leistungsbeschränkung informieren und, sofern damit aus Gründen seines Schutzes oder der allgemeinen Netzsicherheit eine Sperre seines Anschlusses verbunden war, die Möglichkeiten zur Entsperrung aufzeigen. 

14.3. Kommt es aufgrund von kundenseitigem Fehlverhalten mehrfach zu einer Beeinträchtigung, durch die das Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers insgesamt beeinträchtigt wird oder zu werden droht, ist ASGK Glasfaserverlegung GmbH berechtigt, den Anschluss des Kunden zu sperren und die erneute Entsperrung von einer Gebühr abhängig zu machen oder den Vertrag fristlos zu kündigen. 

15. SCHADENERSATZ UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN 

15.1. Soweit eine Verpflichtung von ASGK Glasfaserverlegung GmbH als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und dieser Schaden nicht auf einer vorsätzlichen Handlung von ASGK Glasfaserverlegung GmbH beruht, ist die Haftung von ASGK Glasfaserverlegung GmbH gemäß § 44 a TKG auf höchstens 12.500,00 € je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies ebenfalls nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Ziffer 15.1. in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Ziffern 15.1. bis 15.3. gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. 

15.2. Für Sachschäden und Vermögensschäden als Folgeschäden aus Sachschäden, haftet ASGK Glasfaserverlegung GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt und in Fällen einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, wobei die Haftung dann auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt ist. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 12.500,00 € pro schaden verursachendes Ereignis. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen oder bei Arglist. 

15.3. Für den Verlust von Daten des Kunden haftet ASGK Glasfaserverlegung GmbH nach den vorgenannten Ziffern nur im Umfang eines eigenen Verschuldensbeitrags und nur, soweit der Kunde seine Daten täglich gesichert hat (Backup) und diese mit einem nicht vollkommen unverhältnismäßigen Aufwand aus dem Backup wiederhergestellt werden können. 

15.4. Für schaden verursachende Ereignisse oder Störungen (einschließlich Nichtzustandekommen oder Abbruch eines Telefongesprächs), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen oder durch Baumaßnahmen sonstiger Dritter, Anbieter oder Netzbetreiber entstehen, haftet ASGK Glasfaserverlegung GmbH nur, soweit ASGK Glasfaserverlegung GmbH Schadensersatzansprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zustehen. ASGK Glasfaserverlegung GmbH kann ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadensersatzansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von ASGK Glasfaserverlegung GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit die den schadensverursachenden Ereignisse oder Störungen durch ASGK Glasfaserverlegung GmbH bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen selbst verursacht worden sind. 

15.5. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und zur Schadensminderung zu treffen. 

16. VERTRAGSLAUFZEIT UND ENDE 

16.1. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gilt für den Dienstvertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, sofern es nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt wird. 

16.2. Während der Vertragslaufzeit können Paket-Erweiterungen, Zusatz-Optionen und/oder Sprachanschluss-Erweiterungen gemäß Leistungsbeschreibung beauftragt werden. Soweit nicht ab weichend geregelt, haben diese keine Auswirkung auf die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist. 

16.3. Jede Kündigung hat in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) zu erfolgen. 

16.4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach Maßgabe des § 314 BGB bleibt für beide Parteien unberührt. Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen. 

16.5. Zum Sonderfall des Umzugs siehe Ziffer 17. dieser AGB. 

17. UMZUG 

17.1.Wechselt der Kunde seinen Wohnsitz, ist ASGK Glasfaserverlegung GmbH verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird (§ 46 Abs. 8 S. 1 TKG). 

17.2. ASGK Glasfaserverlegung GmbH kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt (§ 46 Abs.8 S. 2 TKG). 

17.3. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Kunde zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt (§ 46 Abs. 8 S. 3 TKG). Die Frist beginnt mit erfolgten Umzug. Der Umzug ist durch Vorlage der Meldebescheinigung nachzuweisen. 

18. KREDITWÜRDIGKEIT UND SICHERHEITSLEISTUNG 

18.1. Bestehen vor oder nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, weil zu erwarten ist, dass die Durchsetzung von Forderungen gegenüber dem Kunden mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein wird, insbesondere weil er mit Verpflichtungen aus anderen (bestehenden oder früheren) Verträgen im Rückstand ist oder solche Verträge nicht vertragsgemäß abgewickelt wurden oder vergleichbare Fälle vorliegen, kann ASGK Glasfaserverlegung GmbH die Stellung einer angemessenen Sicherheit in Form einer verzinslichen Kaution oder einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der EU ansässigen Kreditinstitutes verlangen oder den Zugang zu ihren Leistungen dem Umfang nach beschränken, wenn der Kunde die Sicherheit nicht oder nicht in ausreichender Höhe stellt oder auch eine solche Sicherheit keinen ausreichenden Schutz vor Forderungsausfällen bietet (z.B. wenn der Kunde die eidesstattliche Versicherung geleistet hat oder einer Aufforderung zu ihrer Abgabe nicht nachgekommen ist) oder sonst ein schwerwiegender Grund vorliegt, z.B. der Kunde unrichtige Angaben macht oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen in missbräuchlicher Absicht in Anspruch nimmt oder zu nehmen beabsichtigt. 

18.2. Eine eventuell geleistete Sicherheit wird nach Beendigung des Vertragsverhältnisses freigegeben, wenn der Kunde sämtliche Forderungen von ASGK Glasfaserverlegung GmbH beglichen hat. 

18.3. ASGK Glasfaserverlegung GmbH ist berechtigt, die Sicherheitsleistung mit solchen Forderungen zu verrechnen, die der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht ausgleicht. 

18.4. ASGK Glasfaserverlegung GmbH hat die Sicherheitsleistung zurück zu gewähren, soweit die Voraussetzungen nach Ziffer 18.1. nicht mehr bestehen. 

19. DATENSCHUTZ 

19.1. ASGK Glasfaserverlegung GmbH ist verpflichtet, die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und Fernmeldegeheimnisses zu beachten. Der Kunde kann sich über die beim Auftrag erteilten Datenschutzhinweise jederzeit auf der Internetseite www.asgk-gmbh.de über die aktuellen Datenschutzhinweise informieren. 

19.2. Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Kunden sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Telemediengesetz (TMG) und ergänzend, oder soweit Telekommunikationsdienstleistungen nicht betroffen sind, die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-Neu). 

20. WEITERE PFLICHTINFORMATIONEN 

Neben den bereits in den AGB an anderer Stelle benannten Informationen zum Kunden- und Daten schutz nachfolgend ergänzend weitere Pflichtinformationen: 

20.1. Die Kontaktadressen der für die vertraglichen Leistungen angebotenen Serviceleistungen sind im Internet unter www.asgk-gmbh.de einsehbar. 

20.2. Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis ist nur nach Vereinbarung möglich. 

20.3. Damit im Falle eines Anbieterwechsels bzw. der Rufnummernmitnahme die Leistung nicht oder nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen wird, müssen nachfolgende Voraussetzungen vorliegen:– Der Vertrag mit ASGK Glasfaserverlegung GmbH muss fristgerecht gegenüber ASGK Glasfaserverlegung GmbH gekündigt werden.– Der vom aufnehmenden Anbieter übermittelte Anbieterwechselauftrag muss mit den vollständig ausgefüllten Angaben spätestens sieben Werktage (montags bis freitags) vor dem Datum des Vertragsendes bei ASGK Glasfaserverlegung GmbH eingehen. Zur Einhaltung der Fristen sind vom Kunden zusätzlich die vom aufnehmenden Anbieter vorgege benen Fristen zu beachten. Weitere Hinweise zum Anbieterwechsel be nden sich auf der Seite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de. 

20.4. Der Kunde kann verlangen, dass die Nutzung seines Netzzuganges für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig gesperrt wird, soweit dies technisch möglich ist. 

21. AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG 

21.1. Der Kunde kann gemäß § 47a TKG im Falle eines Streits mit ASGK Glasfaserverlegung GmbH ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragen. Hierzu hat er einen formlosen Antrag an die Bundesnetzagentur zu richten. 

Deren Adresse lautet wie folgt: 

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post- und Eisenbahnen

Tulpenfeld 4 

53113 Bonn 

21.2. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen können über die Online-Plattform der Europäischen Union beigelegt werden. Weitere Hinweise beenden sich unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. ASGK Glasfaserverlegung GmbH ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und wird im Anrufungsfall individuell über eine Teilnahme entscheiden. 

22. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

22.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Individualabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch ASGK Glasfaserverlegung GmbH. 

22.2. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ASGK Glasfaserverlegung GmbH auf einen Dritten übertragen. ASGK Glasfaserverlegung GmbH darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder das ganze Vertragsverhältnis mit dem Kunden auf ein konzernverbundenes Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG übertragen. Darüber hinaus ist ASGK Glasfaserverlegung GmbH berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, soweit die Vertragserfüllung hierdurch nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird und keine überwiegenden Interessen des Kunden entgegenstehen. 

22.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

22.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirk samen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist 

23. WIDERRUFSBELEHRUNG BEI BEZUG VON DIENSTLEISTUNGEN 

Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufs recht auszuüben, müssen Sie uns 

ASGK Glasfaserverlegung GmbH, Berlinerstr. 57 76829 Landau in der Pfalz, Telefon: 06341-559 0030, E-Mail: info@giga-kvg.de 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Mus ter-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Wi derrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.asgk-gmbh.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus erge ben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben die Waren unverzüglich, und in je dem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

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